Die Meinungen bezüglich des Zustands der Kinder von den Ungläubigen (am Tag der Auferstehung) unterscheiden sich bei den Gelehrten. Entsprechend der Meinung von Shaykh al-Islam Ibn Taymiyyah ist das Beste was man diesbezüglich sagen sollte „Allah weiß besser, was mit ihnen geschehen wird”.
Das Beste was man bezüglich dieser Angelegenheit sagen sollte ist, dass Allah besser weiß, was mit ihnen geschieht. Dies ist die Antwort des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – gewesen, als Er darüber befragt wurde, wie in einem authentischen Hadith berichtet wurde.[1] Jedoch meint eine Gruppe unter den Gelehrten des Hadith das sie allesamt in die Hölle gehen werden. Diese Meinung wird auch Ahmad (Ibn Hanbal) zugeschrieben, was jedoch nicht korrekt ist. Eine andere Gruppe vertritt den Standpunkt das sie ins Paradies gehen werden. Dies ist die Meinung von Abu al-Faraj Ibn al-Jawzi und anderen. Sie argumentieren mit dem Hadith, der besagt das der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – den Propheten Ibrahim – Friede sei auf ihm – im Traum sah und der Engel ihm erklärte: „Der große Mann in dem Garten war Ibrahim. Die Kinder um ihn herum waren all die Kinder, die im Zustand der Fitrah gestorben sind.“ Einer der Muslime fragte: „Oh Gesandter Allahs, was ist mit den Kindern der Götzendiener?“ Er antwortete: „Und die Kinder der Götzendiener.“[2]
Jedoch ist das korrekte bezüglich dieser Angelegenheit auszusagen: Allah weiß besser was mit ihnen geschehen wird und man sich davon enthält zu urteilen, wer von ihnen ins Paradies oder in die Hölle gehen wird. In einer Anzahl von Ahadith steht das am Tag des Gerichts wenn die Menschen am offenen Abgrund versammelt werden, sie aufgefordert werden bestimmte Dinge zu tun und sich von anderen Dingen fernzuhalten. Jene die Folgsamkeit leisten, werden ins Paradies eintreten, doch die Ungehorsamen werden in die Hölle gehen.[3] Abu’l Hasan al-Ashari meinte das dies der Standpunkt der Ahlu Sunnah Wal Jammah darstellt. Er hat außerdem hinzugefügt das das die Verpflichtungen der Religion mit dem Zugang ins Paradies oder der Hölle abläuft/endet; sie werden vor dem Urteils Terrain geprüft, indem sie im Leben zwischen dem Tot und der Auferstehung (im Barzakh) geprüft werden, durch Wesen die ihnen Fragen stellen: wer ihr Herr, was ihre Religion und wer ihr Prophet ist.
Ob die Kinder welche vor dem Eintritt ihrer Reife sterben im Grab geprüft werden oder nicht, so gibt es eine bekannte Meinungsverschiedenheit darüber unter den Gelehrten der Sunnah. Eine Gruppe unter den Malikiten, Hanbaliten und Shafiiten vertreten den Standpunkt dass die Kinder befragt werden. Es war die bevorzugte Meinung von Abu Abdullah al-Qurtubi, Ahmad Ibn Taymiyyah und Abu’l Hasan al-Ashari, wie vom letzten in Majmoo von Shaykh al-Islam berichtet wurde. Von Ibn Taymiyyah wird dies u.a. in al-Furu von Ibn al-Muflih berichtet.[4] Imam Shamssuddin Abu Abdullah Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja al-Hanbali (gest. 751 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – fasste die Argumente jene, wie folgt zusammen: „Der Beweis derjenigen, die sagen, dass sie befragt werden, lautet, dass es vorgeschrieben ist, für sie das Totengebet zu verrichten, für sie Du’a zu sprechen und Allah zu bitten, sie vor der Qual im Grab zu beschützen sowie vor der Prüfung im Grab. Es wurde berichtet, dass Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm – das Totengebet für einen Jungen verrichtete und es wurde gehört, dass er Folgendes betete: „Oh Allah, beschütze ihn vor der Qual des Grabes.“ Sie führten außerdem als Beweis den von Ali Ibn Ma’bad von Aisha – Allahs Wohlgefallen auf ihr – überlieferten Bericht an, demzufolge der Trauerzug eines kleinen Jungen an ihr vorbeikam und sie weinte. Es wurde zu ihr gesagt: „Warum weinst du, oh Mutter der Gläubigen?“ Sie antwortete: `Dieser Junge – ich weine aus Mitleid für ihn, wegen der Enge des Grabes.` Sie sagten: „Allah wird sie so verständig machen, dass sie die Situation, in der sie sich befinden, begreifen werden, und sie werden dazu gebracht werden, die ihnen gestellten Fragen zu beantworten“.“[5]
Der andere Standpunkt besagt, dass sie weder geprüft noch befragt werden im Grab. Auch diese Meinung wird von manchen Shafiiten, Malikiten und Hanbaliten vertreten. Imam Shams al-Din Bin Muflih (gest. 763 n.H.) – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Dies ist der Standpunkt von al-Qadi und Ibn Aqil.“[6] Ebenso scheint Shams al-Din Ibn al-Qayyim – Möge Allah Wohlzufrieden mit ihm sein – dieser Meinung zugeneigt zu sein, wie aus seinen Kita b ar-Ruh hervorgeht: „Die anderen sagten: Die Befragung ist nur für denjenigen, der reif genug ist, um die von Allah an Seinen Gesandten gesandte Botschaft zu verstehen; er wird gefragt werden, ob er an den Gesandten glaubte und ihm gehorchte oder nicht. Es wird zu ihm gesagt werden: „Was pflegtest du über diesen Mann zu sagen, der zu euch entsandt wurde?“ Hinsichtlich des Kindes, das kein Verständnis für diese Angelegenheiten besitzt, wie könnte es so etwas gefragt werden? Wenn sein Verstand im Grab wiederhergestellt wird, wird es nicht über etwas befragt, dass es nicht verstehen kann oder von dem es kein Wissen besitzt und eine solche Befragung hätte keinen Sinn und Zweck. Bezüglich des Hadith von Abu Huraira, so bedeutet die Qual im Grab nicht, dass das Kind dafür bestraft wird, dass es nicht gehorcht oder eine Sünde begangen hat, denn Allah bestraft niemanden für eine Sünde, die er nicht begangen hat. Vielmehr bezieht sich die Strafe im Grab auf die Qual, die der Verstorbene aus anderen Gründen empfindet, und es ist keine Strafe für etwas, was er tat. Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Der Verstorbene wird gepeinigt, weil seine Familie um ihn weint“, d. h., er empfindet Qual und leidet darunter; er wird nicht aufgrund der Sünden der Lebens bestraft. Zweifelsohne gibt es Peinigung und Elend im Grab, die sich auf das Kind auswirken und ihm Qual verursachen. Daher ist es demjenigen, der das Totengebet verrichtet, vorgeschrieben, Allah darum zu bitten, es vor der Qual zu bewahren.
Und Allah weiß es am besten.“[7]
[Quelle: Ahmad Ibn Taymiyyah: al-Majmoo al-Fatawa, 4:245ff; Islam-qa. Nr.71175]
[1] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Qadr, Nr.3, Kitab al-Jana’iz, Nr.93; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Qadr, Nr.23, 24, 26, 28, Kitab al-Sunnah, Nr.17; Abu Abdurrahman Ahmad an-Nasa’i: Sunan al-Sughra, Kitab al-Jana’iz, Nr.60; Malik Ibn Anas: al-Muwatta, Kitab al-Jana’iz, Nr.52; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 2:244, 253, 259, 268, 315, 347, 393, 464, 471, 481, 518, 5:73, 410
[2] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.7047
[3] Abu Hatim Muhammad ibn Hibban: Sahih Ibn Hibban, 9:226; Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja: Ahkam ahl adh-Dhimmah, 2:654; Ibn Hadschar al-Asqalani: Fath al-Bari, 3:246
[4] Al-Furu, 2:216; Sharh al-Zarqani, 2:85
[5] Kitab al-Ruh, S.87f
[6] Al-Furu, 2a:216
[7] S.87f
Quelle: At-tanzil.de







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